Dienstag, 13. Oktober 2009

Strafrecht und Willensfreiheit

Wir haben uns schon an einer anderen Stelle mit der Frage beschäftigt, ob der Mensch einen freien Willen hat. Das Ergebnis war, dass, unabhängig davon, wie man den "freien WIllen" versteht, der Mensch sich jedenfalls unter den ganz konkreten Bedingungen des Einzelfalls - also seiner Lebensgeschichte, seiner Erfahrungen, der von ihm als wichtig eingestuften Entscheidungskriterien, seiner augenblicklichen Stimmung etc. - jeweils nur auf eine einzige Weise entscheiden kann. Spult man die Zeit 100 Mal zurück und lässt den Menschen die Entscheidung nochmal vornehmen, wird er jedes Mal zum selben Ergebnis kommen.

Die Frage, die sich dann aber ergibt ist: Wofür bestrafen wir eigentlich die Verbrecher? Wir werfen ihnen nämlich jedesmal vor (juristische Kategorie der persönlichen "Schuld"), dass sie sich bewusst gegen das Recht und für das Unrecht entschieden und die Untat begangen haben. Sollen wir jetzt etwa das ganze Strafrecht überdenken? Man stelle sich einen Gerichtssaal und den folgenden Dialog zwischen Verteidiger und Staatsanwalt vor:

Staatsanwalt: Nach dem Ergebnis der Ermittlungen steht fest, dass Sie die Mona Lisa gestohlen haben! Hinter Gitter mit Ihnen!

Verteidiger:
Nicht so voreilig! Mein Mandant hat zwar seine Tat gestanden. Ich beantrage trotzdem Freispruch! Was Sie vielleicht auf den ersten Blick verwundert, ist beim genaueren Hinschauen und aufrichtigem sowie scharfem Nachdenken zwingend. Denn sehen Sie, mein Mandant konnte in dem Augenblick ja gar nicht anders handeln, als die "Mona Lisa" zu stehlen. Da es einen "freien", in der Luft hängenden Willen nicht gibt, war die Entscheidung meines Mandanten ein unvermeidbares Produkt unzähliger Faktoren, die unterschiedlicher nicht sein können, aber alle für seinen Entschluss von gleichem Gewicht sind! Die konkreten elektrischen Ströme in seinem Gehirn im Moment der Entschlusses zum Diebstahl waren das Ergebnis seiner schweren Kindheit, seiner desolaten finanziellen Situation, aber auch schon der reinen Tatsache seiner Geburt, der Geburt seiner Mutter und Großmutter und Millionen weiterer kleiner oder großer Ursachen. Letztlich haben seinen Diebstahl auch zwingend verursacht die Renaissance, das Aussterben der Dinosaurier und der Urknall. All diese Ereignisse und Umstände verknüpft eine ununterbrochene Ursachenkette, die tragischerweise in dem Einbruch ins Louvre gemündet hat. Aber er konnte nichts dafür! Die elektrischen Impulse in seinem Kopf sind zwar das letzte Glied in der Ursachenkette, aber es ist ein zufällig herausgepicktes Glied von Millionen anderen. Bestrafen Sie doch seine Mutter, dass sie ihn geboren, oder Leonardo da Vinci, dass er das Bild erst gemalt hat! Dass Sie, Herren Richter, jetzt nicht an seiner Stelle stehen, verdanken Sie nur dem glücklichen Zufall, dass diese endlose Ursachenkette Sie nicht zu den Gaunern in die Gosse, sondern auf den Richterstuhl gebracht hat. Wollen Sie meinen Mandanten wirklich nur dafür bestrafen, dass er in der Lotterie der blinden Kausalität zufälligerweise Pech hatte?

Staatsanwalt:
Aber Herr Verteidiger, überlegen Sie sich doch mal die Konsequenzen! Erstens gibt es keinen zwingenden Schluss vom Sein zum Sollen. Dass der Mensch in seinen Entscheidungen nicht frei ist, mag eine naturwissenschaftliche Tatsache sein. Jedoch folgt daraus für unser Gerechtigkeitsempfinden, unser Wertesystem, das nun mal eine Bestrafung von Straftätern vorsieht, erst einmal nichts. In unserer Gesellschaft haben wir nämlich die subjektive und auch inter-subjektive Vorstellung, dass der Mensch als autonom handelndes Wesen Letzturheber seiner Taten ist, und nicht das Aussterben der Dinosaurier. Dieser gesellschaftliche Konsens ist wie ein Menü im Restaurant: Wenn es dort eine kostenlose und eine kostenpflichtige Speise gibt, und Sie die kostenpflichtige auswählen, können Sie dem Kellner beim Kassieren ja auch nicht erzählen, Sie hätten sich zwanghaft dafür entschieden und möchten deshalb nicht bezahlen. So sind nun mal die Spielregeln, Herr Verteidiger. Und zweitens bedenken Sie - wenn wir jemand nicht mehr für seine Schuld bestrafen können, können wir auch niemanden für seine Verdienste loben! Das Ergebnis Ihrer Sichtweise wäre eine gefühllose Welt voller humanoider Maschinen, denen man das Personendasein absprechen, und deren Handlungen man wie gutes oder schlechtes Wetter hinnehmen müsste. Unser Selbstverständnis als Mensch steht hier auf dem Spiel! Waren Shakespeare und Beethoven auch nur Automaten? Und stellen Sie sich vor, Ihre "Erkenntnis" würde sich herum sprechen - Verlust jeglicher Verantwortung wäre die Folge; jeder könnte sich mit den Worten "Ich konnte nichts dafür" in die Straffreiheit retten.

Verteidiger:
Ich verlange ja keine völlige Sanktionenfreiheit für den Angeklagten - ich plädiere nur für einen Paradigmenwechsel im Strafrecht. Sie, Herr Staatsanwalt, schimpfen ja auch nicht auf einen Apfel, der Ihnen vom Baum auf den Kopf fällt - Sie sind entweder von vornherein vorsichtig oder ergreifen jedenfalls Maßnahmen, die sicherstellen, dass sich so was nicht wiederholt. Und so muss man auch mit den Menschen umgehen - Prävention über allem anderen - oder eben Besserung des Täters. Nur mit dem Quatsch über "Schuld" und "Strafe" sollten wir aufhören. Es mehren sich ja Hinweise, dass gerade schwere Kriminalität oft klare biologische Katalysatoren hat - Gendefekte etwa oder Serotoninmangel. Da sollten wir denn auch ansetzen. Und - ja, unser Selbstverständnis als Mensch müsste überdacht werden - nur ist es eben beim Loben, bei der Kindererziehung und künstlerischen Leistungen noch vertretbar, Ihr "Gesellschaftsspiel" mit der Annahme persönlicher Verantwortung zu spielen; der Spaß hört aber spätestens dann auf, wenn Sie einen Menschen für Jahre seines Lebens hinter Gitter sperren und so tun, als sei das Problem gelöst!

Die jahrtausendalte Illusion ist zu Ende, Herr Staatsanwalt.